1. Allgemeines
(1) Die Entgegennahme und Ausführung aller Aufträge erfolgt unverbindlich unter Vorbehalt der Liefermöglichkeit. Die Auftragserteilung gilt gleichzeitig als Einverständniserklärung zu diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Warenlieferungen der Pfizer Corporation Austria Gesellschaft m.b.H. (im Folgenden kurz "Pfizer") in Österreich, auch wenn diese Lieferungen ohne Verwendung oder ausdrückliche Bezugnahme auf diese Liefer- und Zahlungsbedingungen erfolgen. Andere und/oder abweichende AGBs bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Pfizer.
(2) Pfizer ist berechtigt, Bestellungen, insbesondere wenn sie das übliche Bestellvolumen des Käufers übersteigen, auch nur zum Teil anzunehmen oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bestellungen des Käufers werden erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Pfizer oder durch tatsächliche Lieferung oder Leistung angenommen.
(3) Pfizer liefert in Österreich Arzneispezialitäten nur an Bezugsberechtigte im Sinne des § 57 AMG.
(4) Die gelieferten Produkte sind für den Verkauf in Österreich abgepackt. Für die Produkte wird weder ausdrücklich noch stillschweigend eine Lizenz nach den Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums der Vereinigten Staaten von Amerika oder eines anderen Landes außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EEA) erteilt. Die Ausfuhr oder die Erteilung einer Erlaubnis zur Ausfuhr dieser Produkte in Länder außerhalb des EEA kann Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika und / oder anderer Länder verletzen, in welche die Produkte exportiert werden.
2. Preisgestaltung und Zahlungsbedingungen
(1)Vollsortierten pharmazeutischen Großhändlern und Anstaltsapotheken wird der Depotabgabepreis (DAP) in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und ohne jegliche Nebenleistungen.
(2) Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage netto ab Fakturendatum. Bei Zahlung mittels Bankeinzug wird ein Skonto von 1% gewährt. Die Skontofrist beginnt mit dem Fakturendatum zu laufen.
(3) Bei Zielüberschreitungen werden Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Zinsen berechnet; dies unbeschadet allfälliger höherer Schadenersatzansprüche. Die Lieferung kann bei vorangegangenem Zahlungsverzug oder Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden von Bar- bzw. Vorauszahlungen abhängig gemacht werden.
(4) Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises Eigentum von Pfizer und dürfen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang veräußert werden.
(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
3. Lieferbedingungen
Sämtliche Lieferungen erfolgen, wenn nicht anders vereinbart, ab Lager und auf Gefahr des Empfängers. Der Kunde bzw. der von ihm beauftragte Spediteur (Frächter bzw. Lagerhalter) haftet für die Einhaltung der jeweils gültigen Lagerungsvorschriften.
4. Mängelrüge
(1) Mängelrügen werden nur dann berücksichtigt, wenn sie unverzüglich, längstens binnen 14 Tagen nach ihrer Entdeckung, geltend gemacht werden. Andernfalls gilt der Mangel als genehmigt. Die Vermutung gemäß § 924 Satz 2 ABGB gilt nicht.
5. Rücknahme
(1) Bei Verlust der Zulassung einer Arzneispezialität erfolgt eine Rücknahme bis 2 Monate nach erfolgter Streichung aus dem Warenverzeichnis, sofern die Ware zur Zeit der Streichung nicht abgelaufen ist. Die Rücknahme wird zum Fakturenwert der letzten Lieferung durchgeführt.
(2) Abgelaufene Arzneispezialitäten werden bis zu 6 Monaten nach dem auf der Packung ersichtlichen Verfalldatum gegen Gutschrift des Fakturenwerts der Lieferung abzüglich 40% zurückgenommen. Die Rücksendung von Arzneispezialitäten mit abgelaufenem Verfalldatum wird einmal pro Kalenderquartal entgegengenommen.
(3) Die Rücksendung von Arzneispezialitäten hat an das am Lieferschein ersichtliche Auslieferungslager zu erfolgen. Ausgenommen davon sind Rücksendungen aufgrund von Produktionsmängeln. Ein allfälliger Versand erfolgt in Koordination mit der Reklamations-Abteilung der Firma Pfizer, keinesfalls aber an die Büroadresse von Pfizer.
(4) Von einer Rücknahme ausgenommen sind Suchtgifte und psychotrope Arzneimittel, Impfstoffe, Kühlware, Onkologika, nicht registrierte und auf Klinikanforderung gelieferte Ware, bei der Lagerung unansehnlich gewordene Packungen, im Warenverzeichnis als "nicht lieferbar" gekennzeichnete Arzneispezialitäten, kostenlos abgegebene Packungen (z.B. Ärztemuster, klinische Versuchsmuster etc.).
6. Rücknahme von Verpackungsmaterial
Pfizer erklärt rechtsverbindlich, daß alle in Verkehr gebrachten Verpackungen entpflichtet sind. Pfizer ist unter der Mitgliedsnummer 2073 Teilnehmer am ARA-System. Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial erfolgt nicht.
7. Erfüllungsort
Für die dem Verkäufer obliegenden Verpflichtungen ist der Erfüllungsort der Sitz von Pfizer. Der Erfüllungsort für die dem Käufer obliegenden Verpflichtungen ist Wien.
8. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird das Handelsgericht Wien vereinbart.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der auf Basis dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen geschlossenen Verträge unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
10. Gültigkeit
Die vorstehenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ab 1. Jänner 2020.