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Einkaufsbedingungen
Kreditoren
StartseiteEinkaufsbedingungen - KreditorenAllgemeine Einkaufsbedingungen der Pfizer Corporation AustriaDownload Allgemeine Einkaufsbedingungen

Bestellungen des Käufers*der Käuferin


Bestellungen der Pfizer Corporation Austria GmbH (nachstehend Käufer genannt) sind nur in Schriftform gültig. Mündliche Bestellungen (auch Nachfolgebestellungen) sind nicht bindend, solange sie nicht schriftlich bestätigt werden.

Bestellungen des Käufers in elektronischer Form gemäß dem System "ARIBA Buyer" gelten bereits als für beide Parteien verbindliche Aufträge, ohne dass hiefür noch eine schriftliche Bestätigung notwendig ist.

Besteht ein Rahmenvertrag und/oder nimmt die Bestellung Bezug auf einen bestehenden Vertrag zwischen Käufer und Lieferant gelten auch die Bestimmungen dieses Vertrages.
 

Bestellungsannahme durch den Lieferanten*die Lieferantin


Vorbehältlich einer anderslautenden Vereinbarung sind die Lieferanten verpflichtet, den Eingang der Bestellung innerhalb von 10 Werktagen ab dem Bestelldatum zu bestätigen.  Bestellungen, die nicht innerhalb dieser Frist bestätigt werden, gelten als nicht zustande gekommen. Erfolgt die Bestätigung des Lieferanten nach Ablauf der 10 Werktage, oder ändert/ergänzt der Lieferant die Bestellung des Käufers, bedarf die Bestellung zur Gültigkeit der erneuten ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung des Käufers. Mit Annahme der Bestellung bestätigt der Lieferant bzw. der Dienstleistende, dass er die Bedingungen des Käufers zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.
 

Preise


Bestellpreise sind verbindlich und gelten vorbehältlich einer schriftlichen, anderslautenden Vereinbarung, als franko Lieferadresse inkl. Verpackung, exkl. MWST. Zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit der Bestellung und/oder Lieferung gehen zu Lasten des Lieferanten, außer wenn eine anderslautende schriftliche Vereinbarung vorliegt.
 

Verpackung & Beschädigungen


Vorbehaltlich einer schriftlichen, anderslautenden Vereinbarung gehen die Verpackungen auf den Käufer über und sind im Kaufpreis inbegriffen. Beschädigungen der Ware, die durch mangelhaften Schutz verursacht werden, hat der Verkäufer zu verantworten.

Auf jeder Verpackung sind die Bestellscheinnummer, die Bezeichnung der Ware, deren Artikelnummer und Liefermenge sowie die gemäß den österreichischen und europäischen Rechtsvorschriften erforderlichen Angaben deutlich anzuführen. Bei Werbematerialien (z.B. Folder) ist die Artikelnummer des Käufers aufzudrucken b­­zw. diese auf dem Versandkarton zu vermerken.

Waren, die auf Paletten angeliefert werden, werden vom Käufer nur übernommen, wenn diese auf genormten Euro-Paletten einlangen (120 x 80 cm). Die Brutto-Beladehöhe (= inkl. Palettenhöhe) darf 120 cm nicht überschreiten.
 

Lieferung und Abnahme / Lieferfrist für Waren / Spät- und Nichterfüllung


Alle Lieferungen müssen mit Lieferschein, auf dem Bestellnummer und Warenempfänger angegeben sind, getätigt werden. Die Gefahren und Risiken des Transports und ggf. Zwischenlagerungen bis zum Zeitpunkt der Ablieferung trägt der Lieferant; dieser hat die Ware entsprechend zu versichern.

Die Abnahme der gelieferten Ware erfolgt erst nach vollständiger Überprüfung durch den Käufer. Die einfache Annahme der Lieferung durch die Empfangsbediensteten kann keine Abnahme der Lieferung darstellen.

Der Lieferant übernimmt für die einwandfreie Qualität der gelieferten Ware oder durchgeführten Aufträge die volle Garantie. Mit Annahme der Bestellung erklärt sich der Lieferant ausdrücklich damit einverstanden, sämtliche - innerhalb von 6 Monaten vom Tage der Übernahme oder Durchführung an - vom Käufer zu Recht beanstandeten Mängel nach Wahl des Käufers entweder mit dessen Einverständnis auf eigene Kosten zu beheben oder gegen einwandfreie Ware umzutauschen oder gegen Gutschrift zurückzunehmen.

Der Lieferant ist verpflichtet, die vom Käufer zurückgewiesenen Waren bzw. die Bestellmenge übersteigenden Waren auf eigene Kosten und Risiken zurückzunehmen, selbst wenn sie bereits eingelagert wurden.

Der von uns vorgegebene oder vereinbarte Liefertermin gilt als Fixtermin.

Teillieferungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Käufer erlaubt. Das Lieferdatum gilt für die Waren, die an die auf dem Bestellschein angegebene Lieferanschrift zu liefern sind. Bei Nichtlieferung innerhalb der vereinbarten Frist verringert sich der Kaufpreis, ohne weiteres Zutun des Käufers, um einen pauschalen Schadenersatz von 10%, sofern die Verspätung mehr als 15 Kalendertage beträgt und der Käufer die Lieferung trotz Überschreitung des Fixtermins annimmt. Bei Nichtlieferung hat der nichterfüllende Lieferant Schadenersatz zu leisten. Ausgenommen von dieser Regelung sind Fälle mit abweichender schriftlicher Vereinbarung, oder Fälle höherer Gewalt.

Die Bestätigung der Gegenscheine durch den Käufer gilt immer nur mit dem Vorbehalt, dass der Lieferant für die innerhalb von 6 Monaten nach dieser Bestätigung festgestellten Mängel der Qualität und Quantität haftet. Handelsübliche Mehr- oder Minderlieferungen von mehr als 5 v. H. werden von uns mangels besonderer Vereinbarungen nicht anerkannt.
 

Dienstleistungen


Die bestellten Leistungen erfolgen an dem auf dem Bestellschein aufgeführten Ort, unter strikter Einhaltung des festgelegten Terminplanes, gemäß den spezifischen Angaben auf dem Bestellschein als auch unter den strengsten beruflichen Kriterien. Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Nichterfüllung, sowie im Falle einer verspäteten Fertigstellung der Arbeiten, ist der Käufer berechtigt, entweder den Vertrag ohne weiteres Zutun zu kündigen, oder denjenigen Teil der verspätet erbrachten Leistungen abzulehnen, für die er auf Grund der Verspätung keine Verwendung mehr hat.

Wenn Pfizer und der Lieferant eine gesonderte schriftliche Vereinbarung über den Kauf bestimmter Produkte oder Dienstleistungen, die Gegenstand einer Bestellung sind, eingegangen sind, gelten die Bedingungen dieser Vereinbarung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als ergänzend. Im Falle eines Konflikts zwischen den Vertragsbedingungen und den Bedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Bestimmungen dieser Vereinbarung.
 

Rechnungsstellung


Die Rechnungen sind im Namen des Unternehmens auszustellen, dem der Auftrag erteilt wurde (und nicht im Namen allfälliger Sub-Unternehmen), und sind zu richten an die korrekte Österreichische Pfizer Gesellschaft:

Pfizer Corporation Austria GmbH
Floridsdorfer Hauptstrasse 1
1210 Wien
c/o
PO BOX 242
Bubenské náměstí 306/13
170 04 Praha 74
Czech Republic

Vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung sind auf der Rechnung die Pfizer Bestellnummer, sowie der Bestellername mit der entsprechenden detaillierten Warenbezeichung und/oder Dienstleistung anzuführen.

Die Rechnungsstellung für Dienstleistungen erfolgt gemäß den besonderen, auf dem Bestellschein angeführten Modalitäten.

Auf den Rechnungen ist die österreichischen UID-Nr. AT147197803 anzugeben. Bei Versand der Ware von Österreich in unser deutsches Lager, hat die Fakturierung als innergemeinschaftliche Lieferung ohne Umsatzsteuer zu erfolgen. In diesem Fall, ist statt unserer österr. UID-Nr., unsere deutsche UID-Nr. DE814131669  anzugeben.

Die Pfizer Kreditorenbuchhaltung wird zentral im Ausland geführt. Der Lieferant gibt hiermit sein Einverständnis, dass seine zur Rechnungsstellung notwendigen Daten zu diesem Zweck außerhalb von Österreich bearbeitet werden.

Folgende Details müssen in der Rechnung enthalten sein, damit diese von Pfizer verarbeitet werden kann:

  • Individuelle Rechnungsnummer des Lieferanten ("invoice number")

  • Rechnungsdatum

  • Gültige Pfizer Bestellnummer ("PO number")

  • Die Abfolge der Posten in der Rechnung muss mit der Abfolge der Posten in der PO übereinstimmen

  • Korrekter Name und Adresse des Lieferanten

  • Mehrwertsteuer-Nummer / Umsatzsteuer-Nummer

  • Bankverbindung / Zahlungsadresse

Die Rechnungen können entweder per Post oder per E-Mail versendet werden.

Beim Rechnungsversand via Email sind die Lieferanten verpflichtet, die Rechnungen an die Email Adresse [email protected] zu senden und zusätzlich zu den oben erwähnten Rechnungsdetails folgende Vorgaben einzuhalten damit die Rechnungen akzeptiert und verarbeitet werden können.

  • PDF-Datei darf nicht größer als 25MB seinrbeitet werden können.

  • Nur Anlagen im PDF-Format können akzeptiert werden (Word/Excel/jpg & andere Formate können nicht verarbeitet werden)

  • 1 E-Mail = 1 PDF = 1 Rechnung / Gutschrift

  • Jede Datei wird als separates Dokument behandelt. Daher zusammengehörige Dokumente möglichst in einer Anlage zusammenfassen (Bsp. Rechnung mit dazugehöriger Auflistung von Leistungen)

  • PDF-Datei darf nicht größer als 25MB sein

Hinweis: Es wird keine Bestätigung über den Erhalt von E-Mails versendet. 
 

Bezahlung


Zahlungsbedingungen 60 Tage netto nach Rechnungserhalt unter Angabe der Bestellnummer von Pfizer. Rechnungen, die nicht den Anforderungen von Pfizer entsprechen, werden unbearbeitet und unbezahlt an den Lieferanten zurückgesendet, ohne dass dabei Pfizer in Zahlungsverzug gerät bzw. für die aus der Verzögerung entstehenden Kosten aufzukommen hat.

Information / Unterlagen / Zeichnungen / Werkzeuge und Urheberrecht

Das Urheberrecht an allen Unterlagen, wie Plänen, Skizzen, Berechnungen usw., die dem Lieferanten ausgehändigt werden, verbleiben beim Käufer. Der Lieferant wird solche Unterlagen und sämtliche weiteren Informationen ausschließlich zum Zweck der Ausführung der Bestellung von Pfizer verwenden.

Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Pfizer ist er nicht berechtigt, aufgrund solcher Unterlagen und Informationen zu kopieren, zu vervielfältigen oder irgendwie Dritten zur Kenntnis zu bringen, die nicht von ihm direkt mit der Ausführung von Arbeiten im Zusammenhang mit der Bestellung beauftragt sind.

Geheimhaltung

Der Lieferant oder Dienstleistende verpflichtet sich, alle Informationen und Dokumente, von denen er in Erfüllung des Vertrags Kenntnis erlangt, gegenüber allen Dritten geheim zu halten. Diese Verpflichtung ist zeitlich unbegrenzt.

Umweltschutz

Der Lieferant sorgt dafür, dass die Lieferung der jeweils anwendbaren einschlägigen Gesetzgebung über den Umweltschutz entspricht. Im Falle der Verletzung solcher Bestimmungen hat er Pfizer von sämtlichen Ansprüchen Dritter inkl. Behörden freizustellen und schadlos zu halten. Durch Annahme dieser Bestellung erklärt der Lieferant verbindlich, dass die Verpackung der von ihm gelieferten Ware im Sinne der Verpackungsverordnung 2014 BGBl. Nr. II 184/2014 in der jeweils geltenden Fassung bereits entpflichtet ist.

Datenschutzinformation

Pfizer verarbeitet personenbezogene Daten der Vertragspartei und ihrer MiBeschwerderechttarbeiter (wie z.B. Name, geschäftliche Kontaktdaten, Position und Funktion im Zusammenhang mit diesem Vertrag) zum Zwecke der Vertragsdurchführung, um eventuell anwendbare gesetzliche Verpflichtungen zu beachten oder für Hintergrundprüfungen, um sicherzustellen, dass uns die Zusammenarbeit mit Ihnen nicht untersagt ist (wobei hierfür unser berechtigtes Interesse als Rechtsgrundlage dient). Diese personenbezogenen Daten werden so lange aufbewahrt wie die vertraglichen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag und die eventuell anwendbaren gesetzlichen Rechte und Pflichten von oder gegen Pfizer durchgesetzt werden können.

Nur für die oben genannten Zwecke kann Pfizer diese vertragsbezogenen personenbezogenen Daten in zentralisierten Datenbanken speichern und sie an andere Pfizer Konzernunternehmen weltweit (u.a. den USA, siehe https://selfservehosteu.pfizer.com/legal-entities), an seine Dienstleister und an Aufsichtsbehörden weitergeben bzw. offenlegen. Die USA, wie grundsätzlich auch andere Nicht-EWR Staaten, haben keine mit dem europäischen Recht vergleichbaren Datenschutzgesetze. Für Übermittlungen aus dem EWR in Länder, die von der Europäischen Kommission als nicht ausreichend bzgl. des Datenschutzniveaus erachtet werden, hat Pfizer sowohl innerhalb des Pfizer Konzerns als auch gegenüber Dienstleistern angemessene Maßnahmen getroffen, wie z.B. die Sicherstellung, dass der Empfänger an EU-Standardvertragsklauseln gebunden ist oder ähnliche Garantien unter europäischem Recht, um die personenbezogenen Daten zu schützen (vgl.: http://ec.europa.eu/justice/data-protection/international-transfers/transfer/index_en.htm). Eine Liste der Länder, deren Datenschutzniveau von der EU-Kommission als vergleichbar gut wie das der EWR-Staaten angesehen wird, findet man unter http://ec.europa.eu/justice/data-protection/international-transfers/adequacy/index_en.htm. Weitere Informationen zu den Schutzmaßnahmen können Sie auch beim Pfizer Datenschutzbeauftragten (DPO, s.u.) erhalten.

Betroffene können ihre Rechte z.B. auf Auskunft, Löschung, Sperrung, Übertragung etc. unter der untenstehenden Adresse geltend machen.
 

DPO

DPO.Pfizer.com

Datenschutzrechte geltend machen

[email protected]
Pfizer Corporation Austria Gesellschaft m.b.H.
Rechtsabteilung
Floridsdorfer Hauptstraße 1
1210 Wien

 

Betroffene haben ein Beschwerderecht gegenüber ihrer zuständigen Aufsichtsbehörde für Datenschutz. 

AGB des Lieferanten

Vertragsbedingungen auf Auftragsbestätigungen oder sonstige AGBs des Lieferanten werden nicht anerkannt; mit der Annahme der Bestellung verzichtet der Lieferant ausdrücklich auf die von ihm gestellten Bedingungen und erkennt unsere Einkaufsbedingungen als rechtsverbindlich an. Eines weiteren, ausdrücklichen Widerspruchs zu allfälligen Lieferbedingungen des Lieferanten seitens Pfizer bedarf es in keinem Fall. Von diesen Einkaugsbedingungen abweichende Nebenabreden beziehen sich nur auf den jeweiligen Vertrag und sind nur dann gültig, wenn sie von Pfizer ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.

Anwendbares Recht - Zuständigkeit

Bei Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich das österreichisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Wien; wobei Pfizer sich vorbehält, nach eigenem Ermessen auch den Gerichtsstand des Lieferanten anzurufen. Die Bedingungen des UN-Kaufrecht werden einvernehmlich ausgeschlossen.

Pfizer Antikorruptionsgrundsätze
 

Pfizer weist eine langjährige Unternehmenspolitik auf, die Bestechung und Korruption im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit in den USA oder im Ausland verbietet. Pfizer hat sich verpflichtet, Geschäfte mit Integrität sowie ethisch und rechtlich in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften durchzuführen. Dasselbe Engagement erwarten wir von unseren Beratern, Beauftragten und Vertretern oder anderen Unternehmen und Personen ("Geschäftspartner"), die in unserem Namen tätig sind sowie von all denjenigen, die im Namen von unseren Geschäftspartnern (z. B. Subunternehmer) für Pfizer tätig sind.

Bestechung von Government Officials

Die meisten Länder verfügen über Gesetze, die es verbieten, einem GO eine Zahlung oder etwas von Wert (direkt oder indirekt) zu geben, anzubieten oder zu versprechen, um eine offizielle Handlung und/oder eine hoheitliche Entscheidung zu beeinflussen, um Aufträge zu erlangen oder zu behalten.

"Government Official" (GO) soll weit definiert sein und bedeutet:

(i) jeder gewählte oder ernannte Amtsträger / Funktionsträger (z. B. ein Abgeordneter oder ein Mitarbeiter eines Ministeriums);

(ii) jeder Angestellte oder jede Person, die für oder im Auftrag eines Amtsträgers einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung oder eines Unternehmens handelt, das eine staatliche Aufgabe ausübt bzw. dem Staat gehört oder von ihm gesteuert wird (z. B. ein Angehöriger der Fachkreise, der in einem öffentlich-rechtlichen Krankenhaus angestellt ist oder ein Forscher, der an einer öffentlich-rechtlichen Universität angestellt ist);

(iii) jeder Politiker oder Kandidat für ein öffentliches Amt und/oder Angestellte bzw. jede Person, die für einen solchen Politiker oder Kandidaten öffentlich handelt;

(iv) jeder Angestellte oder jede Person, die für oder im Auftrag einer internationalen Organisation handelt;

(v) jedes Mitglied einer königlichen Familie oder des Militärs; sowie

(vi) jede Person, die anderweitig als Amtsträger gemäß den anwendbaren Gesetzen eingestuft wird.

"Staat/Staats-/staatlich und öffentlich-rechtlich" bezieht sich auf alle Ebenen oder Untergliederungen von staatlichen Behörden, hoheitlichen Institutionen oder Körperschaften öffentlichen Rechts (d. h. lokal, regional oder national und administrativ, legislativ oder exekutiv).

Da die Bezeichnung "Government Official" sehr weit gefasst ist, besteht die Wahrscheinlichkeit, dass Geschäftspartner in ihrem normalen Geschäftsablauf im Namen von Pfizer mit einem Government Official zusammen arbeiten werden. Beispielsweise sind in einem öffentlich-rechtlichen Krankenhaus angestellte Ärzte "Government Officials".

Das US-Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung im Ausland (U.S. Foreign Corrupt Practices Act; FCPA) verbietet eine Zahlung an einen Government Official außerhalb der USA zu leisten, anzubieten oder zu genehmigen oder diesem andere sonstige Vorteile zukommen zu lassen, um zu versuchen, diesen Government Official unzulässiger- oder korrupterweise zu einer hoheitlichen Handlung oder -entscheidung zu bewegen, die einem Unternehmen zum Erlangen oder Behalten von Aufträgen oder zu einem sonstigen unlauteren Vorteil verhilft. Der FCPA verbietet auch, dass ein Unternehmen oder eine Person ein anderes Unternehmen oder eine andere Person beauftragt, derartige Aktivitäten zu unternehmen. Als US-amerikanisches Unternehmen muss Pfizer den FCPA einhalten und kann für Verstöße, die von einem Geschäftspartner irgendwo auf der Welt begangen werden, zur Verantwortung gezogen werden.

Grundsätze zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption für die Zusammenarbeit mit öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und Government Officials

Geschäftspartner müssen in Bezug auf ihre Zusammenarbeit mit öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und Government Officials die folgenden Grundsätze berücksichtigen und einhalten:

Geschäftspartner und Unternehmen, die im Namen dieser Geschäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für Pfizer handeln, dürfen weder direkt noch indirekt eine korrupte Zahlung an einen Government Official leisten, anbieten oder genehmigen oder diesem sonstige Vorteile zukommen lassen, um zu versuchen, diesen Government Official zu einer hoheitlichen Handlung oder -entscheidung zu bewegen, die Pfizer zum Erlangen oder Behalten von Aufträgen verhilft. Geschäftspartner und diejenigen, die im Namen dieser Geschäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für Pfizer handeln, dürfen, unabhängig vom Wert, keine Zahlung an einen Government Official leisten oder diesem einen sonstigen Vorteil anbieten, da dies als unlauterer Anreiz für diesen Government Official gelten könnte, um ein Pfizer-Produkt zuzulassen, zu erstatten, zu verordnen, zu erwerben oder zu empfehlen, das Ergebnis einer klinischen Studie zu beeinflussen oder die Geschäftsaktivitäten von Pfizer anderweitig auf unzulässige Weise zu begünstigen.

Bei der Ausführung von Tätigkeiten für Pfizer, müssen Geschäftspartner und diejenigen, die im Namen dieser Geschäftspartner für Pfizer handeln, alle lokalen Gesetze, Vorschriften oder Arbeitsrichtlinien (einschließlich Anforderungen von öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, wie z.B. öffentlich-rechtliche Krankenhäuser oder Forschungsinstitute), welche Bedingungen, Beschränkungen oder Offenlegungsanforderungen in Bezug auf Erstattung, finanzielle Unterstützung, Spenden oder Geschenke, die Government Official angeboten werden, verstehen und einhalten. Ist sich ein Geschäftspartner in Bezug auf die Zusammenarbeit mit Government Official unsicher über die Bedeutung oder Anwendbarkeit geltender Bedingungen, Beschränkungen oder Offenlegungsanforderungen, sollte sich dieser Geschäftspartner an seinen oder ihren Ansprechpartner bei Pfizer wenden, bevor er oder sie eine solche Zusammenarbeit eingeht.

Geschäftspartner und diejenigen, die im Namen dieser Geschäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für Pfizer handeln, dürfen keine Schmiergeldzahlungen leisten. Eine „Schmiergeldzahlung“ ist eine geringfügige Zahlung an einen Government Official mit dem Ziel, die Durchführung einer routinemäßigen hoheitlichen Handlung sicherzustellen oder zu beschleunigen. Beispiele für eine Schmiergeldzahlung sind Zahlungen mit dem Ziel, die Bearbeitung von Lizenzen, Genehmigungen oder Visa zu beschleunigen, bei denen sämtliche Formalitäten in Ordnung sind. Falls von einem Geschäftspartner oder einer Person, die im Namen dieses Geschäftspartners im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für Pfizer handelt, Schmiergeld oder Bestechungsgeld erbeten oder verlangt wird oder ihm/ihr eine solche Bitte oder Forderung in Zusammenhang mit seiner/ihrer Arbeit für Pfizer bekannt wird, muss der Geschäftspartner dies umgehend seiner oder ihrer Kontaktperson bei Pfizer melden, bevor weitere Schritte unternommen werden.

Bestechung im geschäftlichen Verkehr

Bestechung und Korruption kann auch in nicht öffentlich-rechtlichen Geschäftsbeziehungen auftreten. Die meisten Länder verfügen über Gesetze, die es verbieten, Geld oder Wertsachen als Gegenleistung für einen unlauteren Geschäftsvorteil anzubieten, zu versprechen, zu geben, einzufordern, zu erhalten, anzunehmen oder einer solchen Annahme zuzustimmen. Beispiele für ein solches verbotenes Verhalten sind unter anderem das Angebot unangemessener und teurer Geschenke, großzügige Bewirtung, Schmiergeldzahlungen oder Investitionsmöglichkeiten zur unlauteren Beeinflussung des Verkaufs von Waren oder Dienstleistungen. Mitarbeiter von Pfizer dürfen Bestechungszahlungen weder anbieten, zahlen noch erbitten; und wir erwarten von unseren Geschäftspartnern und denjenigen, die im Namen dieser Geschäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für Pfizer handeln, ebenfalls diese Grundsätze einzuhalten.

Grundsätze zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption für die Zusammenarbeit mit privat-rechtlichen Organisationen und Mitarbeitern von Pfizer

Geschäftspartner müssen in Bezug auf ihre Zusammenarbeit mit privat-rechtlichen Organisationen und Mitarbeitern von Pfizer die folgenden Grundsätze berücksichtigen und einhalten:

Geschäftspartner und diejenigen, die im Namen dieser Geschäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für Pfizer handeln, dürfen weder direkt noch indirekt eine korrupte Zahlung an eine Person leisten, anbieten oder genehmigen oder dieser sonstige Vorteile zukommen lassen, um diese Person daExamplezu zu bewegen, Pfizer einen unlauteren Geschäftsvorteil zu verschaffen.

Geschäftspartner und diejenigen, die im Namen dieser Geschäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für Pfizer handeln, dürfen weder direkt noch indirekt eine Zahlung oder einen sonstigen Vorteil als unlauteren Anreiz im Zusammenhang mit ihrer für Pfizer ausgeführten Geschäftstätigkeit erbitten, annehmen oder erhalten.

Mitarbeiter von Pfizer dürfen keine Geschenke, Dienstleistungen, Vergünstigungen, Unterhaltungsangebote oder sonstige Objekte von höherem Wert von Geschäftspartnern und denjenigen, die im Namen dieser Geschäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für Pfizer handeln, annehmen. Geschenke von geringfügigem Wert sind nur erlaubt, wenn diese unregelmäßig und bei entsprechender Gelegenheit erhalten werden.

Meldung mutmaßlicher oder tatsächlicher Verstöße

Es wird von Geschäftspartnern und denjenigen, die im Namen dieser Geschäftspartner im Rahmen dieser Zusammenarbeit mit Pfizer handeln erwartet, mögliche Verstöße gegen diese Anti-Korruptionsgrundsätze oder das Gesetz zu melden. Mögliche Verstöße können dem Pfizer-Ansprechpartner des Geschäftspartners oder per E-Mail der Compliance-Abteilung von Pfizer unter [email protected] oder per Telefon unter 1-21 27 33 30 26 gemeldet werden.
 

Gültigkeit
 

Diese Einkaufsbedingungen gelten ab dem 27.05.2021.

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Pfizer Manufacturing Austria GmbHDownload Allgemeine Einkaufsbedingungen

Bestellungen des Käufers*der Käuferin


Bestellungen der Pfizer Manufacturing Austria GmbH (nachstehend Käufer genannt) sind nur in Schriftform gültig. Mündliche Bestellungen (auch Nachfolgebestellungen) sind nicht bindend, solange sie nicht schriftlich bestätigt werden.

Bestellungen des Käufers in elektronischer Form gelten bereits als für beide Parteien verbindliche Aufträge, ohne dass hierfür noch eine schriftliche Bestätigung notwendig ist.
Besteht ein Rahmenvertrag und/oder nimmt die Bestellung Bezug auf einen bestehenden Vertrag zwischen Käufer und Lieferant gelten auch die Bestimmungen dieses Vertrag.

Bestellannahme durch den Lieferanten*der Lieferantin

Wird die Bestellung nicht innerhalb von 5 Kalendertagen schriftlich bestätigt, gilt dies als Annahme seitens des Lieferanten.

Preise

Bestellpreise sind verbindlich und gelten vorbehaltlich einer schriftlichen, anderslautenden Vereinbarung, als franko Lieferadresse inkl. Verpackung, exkl. MwSt. Zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit der Bestellung und/oder Lieferung gehen zu Lasten des Lieferanten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Verpackung, Beschädigungen

Vorbehaltlich einer schriftlichen, anderslautenden Vereinbarung gehen die Verpackungen auf den Käufer über und sind im Kaufpreis inbegriffen. Beschädigungen der Ware, die durch mangelhaften Schutz verursacht werden, hat der Verkäufer zu verantworten. 

Auf jeder Verpackung sind die Bestellscheinnummer, die Bezeichnung der Ware, deren Artikelnummer und Liefermenge sowie die gemäß den österreichischen und europäischen Rechtsvorschriften erforderlichen Angaben deutlich anzuführen. Waren, die auf Paletten angeliefert werden, werden vom Käufer nur übernommen, wenn diese auf genormten Euro-Paletten einlangen (120 x 80 cm). Die Brutto-Beladehöhe (= inkl. Palettenhöhe) darf 120 cm nicht überschreiten.

Lieferung und Abnahme / Lieferfrist für Waren / Spät- und Nichterfüllung

Alle Lieferungen müssen mit Lieferschein, auf dem Bestellnummer, Warenbezeichnung, Materialnummer und Warenempfänger angegeben sind, getätigt werden. Der Käufer ist selbst transportversichert. Der Lieferant haftet dafür, dass alle Lieferungen, die einer Kennzeichnungspflicht unterliegen, ordnungsgemäß, gemäß den gültigen gesetzlichen Vorschriften, gekennzeichnet sind. Der Lieferschein ist als Begleitpapier der Sendung beizufügen, wenn die Anlieferung durch Spediteur, Paketdienst oder Post erfolgt. Bei Bahnsendungen ist der Lieferschein am Tag des Versandes zuzustellen.

Der von uns vorgegebene oder vereinbarte Liefertermin gilt als Fixtermin.

Teillieferungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Käufer erlaubt. Das Lieferdatum gilt für die Waren, die an die auf dem Bestellschein angegebene Lieferanschrift zu liefern sind. Bei Nichtlieferung innerhalb der vereinbarten Frist verringert sich der Kaufpreis, ohne weiteres Zutun des Käufers, um einen pauschalen Schadenersatz von 10%, sofern die Verspätung mehr als 15 Kalendertage beträgt und der Käufer die Lieferung trotz Überschreitung des Fixtermins annimmt. Bei Nichtlieferung hat der nichterfüllende Lieferant Schadenersatz zu leisten. Ausgenommen von dieser Regelung sind Fälle mit abweichender schriftlicher Vereinbarung, oder Fälle höherer Gewalt. 

Gewährleistung

Der Käufer ist angehalten, den Liefergegenstand, soweit und sofern dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsbetrieb möglich ist, zu untersuchen. Offene Mängel werden spätestens einen Monat nach Untersuchung und verdeckte Mängel innerhalb zwei Jahren ab Entdeckung gerügt. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. 

Die gesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und Rechtsmängeln finden Anwendung, so weit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist. Diese Bestimmungen gelten ausdrücklich für die angegebenen Leistungs- und Verbrauchszahlen und erstrecken sich auch auf die vom Lieferanten von Unterlieferanten bezogenen Teile. 

Der Lieferant steht dafür ein, dass der Liefergegenstand oder die Lieferleistung den allgemein anerkannten Regeln der Technik, dem Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz), den einschlägigen Vorschriften und Regelwerken des Umweltschutzes, den Arbeitsschutzbestimmungen und den für uns jeweils verbindlichen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften entsprechen. 

Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt nach Inbetriebnahme oder Verwendung des Liefergegenstandes. 

Die Gewährleistungsfrist verlängert sich um die Zeit, in welcher der mangelbehaftete Gegenstand aus beim Lieferanten liegenden Gründen nicht benutzt werden kann. 

Gewährleistungsansprüche für Mängel verjähren in zwei Jahren ab Zugang der jeweiligen Mängelanzeige, jedoch nicht vor Ablauf der vereinbarten Gewährleistungszeit. Die Verjährung der Gewährleistungsansprüche ist auch gehemmt, solange nach erfolgter Mängelrüge der Lieferant Ansprüche nicht schriftlich endgültig zurückgewiesen hat. 

Sollte der Lieferant nicht unverzüglich nach erfolgter Mängelrüge nacherfüllen oder mit der Beseitigung der Mängel beginnen, kann der Käufer bei besonderer Eilbedürftigkeit die Mängel auf Kosten des Lieferanten selbst beseitigen oder einen Dritten damit beauftragen. Der Käufer ist berechtigt, die zur Beseitigung der Mängel erforderlichen Kosten aufzurechnen oder das Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, auch wenn die Forderung und Schuld nicht aus dem gleichen Geschäft herrühren.

Ansprüche Dritter

Der Lieferant haftet dafür, dass durch die Lieferung, Benutzung und den Betrieb der gelieferten Waren oder Leistungen Patente oder sonstige Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. 

Der Lieferant verpflichtet sich, den Käufer auf erstes Anfordern von allen etwaigen Ansprüchen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen derartiger Schutzrechte von dritter Seite erhoben werden sollten.

Auftragsunterlagen

Zeichnungen und Unterlagen, insbesondere solche, die für die Aufstellung, den Betrieb und die Instandhaltung oder Reparatur des Leistungsgegenstandes erforderlich sind, werden vom Lieferanten rechtzeitig und unaufgefordert kostenlos zur Verfügung gestellt. 

Alle Angaben, Zeichnungen, Entwürfe, Filme, Originale usw., die dem Lieferanten für die Erfüllung eines Leistungsgegenstandes überlassen werden, dürfen nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden und bleiben Eigentum des Käufers. Das Gleiche gilt für Zeichnungen, die der Lieferant nach Angaben des Käufers anfertigt. 

Der Lieferant hat die Bestellung und die darauf bezogenen Arbeiten als Geschäftsgeheimnis zu betrachten und zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Pfizer Manufacturing Austria GmbH ist der Lieferant nicht berechtigt, solche Unterlagen und Informationen zu kopieren, zu vervielfältigen oder irgendwie Dritten zur Kenntnis zu bringen, die nicht von ihm direkt mit der Ausführung von Arbeiten im Zusammenhang mit der Bestellung beauftragt sind. Er haftet für alle Schäden, die dem Käufer  aus der Verletzung des Eigentums und von gewerblichen Schutzrechten erwachsen. Alle dem Lieferanten zugänglich gemachten Unterlagen sind auf Verlangen mitsamt allen Abschriften und bzw. oder Vervielfältigungen unverzüglich herauszugeben.

Allgemeines

Etwaige rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bedingungen lässt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen unberührt. 

Wird gegenüber dem Lieferanten ein Insolvenzverfahren oder ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 

Eine Offenlegung der mit dem Käufer bestehenden Geschäftsverbindung zu Werbezwecken ist nur mit schriftlicher Erlaubnis gestattet.

Dienstleistungen

Die bestellten Leistungen erfolgen an dem auf dem Bestellschein aufgeführten Ort, unter strikter Einhaltung des festgelegten Terminplanes, gemäß den spezifischen Angaben auf dem Bestellschein als auch unter den strengsten beruflichen Kriterien. Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Nichterfüllung, sowie im Falle einer verspäteten Fertigstellung der Arbeiten, ist der Käufer berechtigt, entweder den Vertrag ohne weiteres Zutun zu kündigen, oder denjenigen Teil der verspätet erbrachten Leistungen abzulehnen, für die er auf Grund der Verspätung keine Verwendung mehr hat.

Rechnungsstellung

Die Rechnungen sind im Namen des Unternehmens auszustellen, dem der Auftrag erteilt wurde (und nicht im Namen allfälliger Sub-Unternehmen), und sind auszustellen auf: 

Rechnungsempfänger:

Pfizer Manufacturing Austria GmbH
Uferstrasse 15
2304 Orth an der Donau 
c/o Pfizer Ltd. 
PO Box 10386
Dublin 4
Ireland

Vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung sind auf der Rechnung die Pfizer Bestellnummer, sowie der Bestellername mit der entsprechenden detaillierten Warenbezeichung und / oder Dienstleistung anzuführen. 

Die Rechnungsstellung für Dienstleistungen erfolgt gemäß den besonderen, auf dem Bestellschein angeführten Modalitäten. 

Auf den Rechnungen ist die österreichischen UID-Nr. ATU69016628 anzugeben.

Sofern der Lieferant bereits am elektronischen Rechnungsstellungsprozess über OB10 (Tungsten Network ) teilnimmt, sind Rechnungen zwingend elektronisch zu stellen.

Bezahlung

Falls nicht anders vereinbart, werden Rechnungen durch Überweisung innerhalb von 60 Tagen netto beglichen. Um die rechtzeitige Bearbeitung und Bezahlung Ihrer Rechnung zu gewährleisten, ersuchen wir um Angabe der BESTELLNUMMER (PO-Nummer) auf allen Schriftstücken wie Rechnungen, Gutschriften und Lieferscheinen! Rechnungen ohne Angabe unserer PO-Nummer werden ausnahmslos an Sie retourniert und können nicht bezahlt werden!

AGB des Lieferanten

Vertragsbedingungen auf Auftragsbestätigungen oder sonstige AGBs des Lieferanten werden nicht anerkannt; mit der Annahme unserer Bestellung verzichtet der Lieferant ausdrücklich auf die von ihm gestellten Bedingungen und erkennt unsere Einkaufsbedingungen als rechtsverbindlich an. Eines ausdrücklichen Widerspruchs unsererseits bedarf es in keinem Fall. Von diesen Bedingungen abweichende Nebenabreden beziehen sich nur auf den jeweiligen Vertrag und sind nur dann gültig, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.

Anwendbares Recht - Zuständigkeit

Bei Rechtsstreitigkeiten ist Österreichisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Wien. Die Bedingungen des UN-Kaufrecht werden einvernehmlich ausgeschlossen.

Pfizer Antikorruptionsgrundsätze
 

Pfizer weist eine langjährige Unternehmenspolitik auf, die Bestechung und Korruption im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit in den USA oder im Ausland verbietet. Pfizer hat sich verpflichtet, Geschäfte mit Integrität sowie ethisch und rechtlich in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften durchzuführen. Dasselbe Engagement erwarten wir von unseren Beratern, Beauftragten und Vertretern oder anderen Unternehmen und Personen ("Geschäftspartner"), die in unserem Namen tätig sind sowie von all denjenigen, die im Namen von unseren Geschäftspartnern (z. B. Subunternehmer) für Pfizer tätig sind.

Bestechung von Government Officials

Die meisten Länder verfügen über Gesetze, die es verbieten, einem GO eine Zahlung oder etwas von Wert (direkt oder indirekt) zu geben, anzubieten oder zu versprechen, um eine offizielle Handlung und/oder eine hoheitliche Entscheidung zu beeinflussen, um Aufträge zu erlangen oder zu behalten.

"Government Official" (GO) soll weit definiert sein und bedeutet:

(i) jeder gewählte oder ernannte Amtsträger / Funktionsträger (z. B. ein Abgeordneter oder ein Mitarbeiter eines Ministeriums);

(ii) jeder Angestellte oder jede Person, die für oder im Auftrag eines Amtsträgers einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung oder eines Unternehmens handelt, das eine staatliche Aufgabe ausübt bzw. dem Staat gehört oder von ihm gesteuert wird (z. B. ein Angehöriger der Fachkreise, der in einem öffentlich-rechtlichen Krankenhaus angestellt ist oder ein Forscher, der an einer öffentlich-rechtlichen Universität angestellt ist);

(iii) jeder Politiker oder Kandidat für ein öffentliches Amt und/oder Angestellte bzw. jede Person, die für einen solchen Politiker oder Kandidaten öffentlich handelt;

(iv) jeder Angestellte oder jede Person, die für oder im Auftrag einer internationalen Organisation handelt;

(v) jedes Mitglied einer königlichen Familie oder des Militärs; sowie

(vi) jede Person, die anderweitig als Amtsträger gemäß den anwendbaren Gesetzen eingestuft wird.

"Staat/Staats-/staatlich und öffentlich-rechtlich" bezieht sich auf alle Ebenen oder Untergliederungen von staatlichen Behörden, hoheitlichen Institutionen oder Körperschaften öffentlichen Rechts (d. h. lokal, regional oder national und administrativ, legislativ oder exekutiv).

Da die Bezeichnung "Government Official" sehr weit gefasst ist, besteht die Wahrscheinlichkeit, dass Geschäftspartner in ihrem normalen Geschäftsablauf im Namen von Pfizer mit einem Government Official zusammen arbeiten werden. Beispielsweise sind in einem öffentlich-rechtlichen Krankenhaus angestellte Ärzte "Government Officials".

Das US-Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung im Ausland (U.S. Foreign Corrupt Practices Act; FCPA) verbietet eine Zahlung an einen Government Official außerhalb der USA zu leisten, anzubieten oder zu genehmigen oder diesem andere sonstige Vorteile zukommen zu lassen, um zu versuchen, diesen Government Official unzulässiger- oder korrupterweise zu einer hoheitlichen Handlung oder -entscheidung zu bewegen, die einem Unternehmen zum Erlangen oder Behalten von Aufträgen oder zu einem sonstigen unlauteren Vorteil verhilft. Der FCPA verbietet auch, dass ein Unternehmen oder eine Person ein anderes Unternehmen oder eine andere Person beauftragt, derartige Aktivitäten zu unternehmen. Als US-amerikanisches Unternehmen muss Pfizer den FCPA einhalten und kann für Verstöße, die von einem Geschäftspartner irgendwo auf der Welt begangen werden, zur Verantwortung gezogen werden.

Grundsätze zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption für die Zusammenarbeit mit öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und Government Officials

Geschäftspartner müssen in Bezug auf ihre Zusammenarbeit mit öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und Government Officials die folgenden Grundsätze berücksichtigen und einhalten:

Geschäftspartner und Unternehmen, die im Namen dieser Geschäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für Pfizer handeln, dürfen weder direkt noch indirekt eine korrupte Zahlung an einen Government Official leisten, anbieten oder genehmigen oder diesem sonstige Vorteile zukommen lassen, um zu versuchen, diesen Government Official zu einer hoheitlichen Handlung oder -entscheidung zu bewegen, die Pfizer zum Erlangen oder Behalten von Aufträgen verhilft. Geschäftspartner und diejenigen, die im Namen dieser Geschäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für Pfizer handeln, dürfen, unabhängig vom Wert, keine Zahlung an einen Government Official leisten oder diesem einen sonstigen Vorteil anbieten, da dies als unlauterer Anreiz für diesen Government Official gelten könnte, um ein Pfizer-Produkt zuzulassen, zu erstatten, zu verordnen, zu erwerben oder zu empfehlen, das Ergebnis einer klinischen Studie zu beeinflussen oder die Geschäftsaktivitäten von Pfizer anderweitig auf unzulässige Weise zu begünstigen.

Bei der Ausführung von Tätigkeiten für Pfizer, müssen Geschäftspartner und diejenigen, die im Namen dieser Geschäftspartner für Pfizer handeln, alle lokalen Gesetze, Vorschriften oder Arbeitsrichtlinien (einschließlich Anforderungen von öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, wie z.B. öffentlich-rechtliche Krankenhäuser oder Forschungsinstitute), welche Bedingungen, Beschränkungen oder Offenlegungsanforderungen in Bezug auf Erstattung, finanzielle Unterstützung, Spenden oder Geschenke, die Government Official angeboten werden, verstehen und einhalten. Ist sich ein Geschäftspartner in Bezug auf die Zusammenarbeit mit Government Official unsicher über die Bedeutung oder Anwendbarkeit geltender Bedingungen, Beschränkungen oder Offenlegungsanforderungen, sollte sich dieser Geschäftspartner an seinen oder ihren Ansprechpartner bei Pfizer wenden, bevor er oder sie eine solche Zusammenarbeit eingeht.

Geschäftspartner und diejenigen, die im Namen dieser Geschäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für Pfizer handeln, dürfen keine Schmiergeldzahlungen leisten. Eine „Schmiergeldzahlung“ ist eine geringfügige Zahlung an einen Government Official mit dem Ziel, die Durchführung einer routinemäßigen hoheitlichen Handlung sicherzustellen oder zu beschleunigen. Beispiele für eine Schmiergeldzahlung sind Zahlungen mit dem Ziel, die Bearbeitung von Lizenzen, Genehmigungen oder Visa zu beschleunigen, bei denen sämtliche Formalitäten in Ordnung sind. Falls von einem Geschäftspartner oder einer Person, die im Namen dieses Geschäftspartners im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für Pfizer handelt, Schmiergeld oder Bestechungsgeld erbeten oder verlangt wird oder ihm/ihr eine solche Bitte oder Forderung in Zusammenhang mit seiner/ihrer Arbeit für Pfizer bekannt wird, muss der Geschäftspartner dies umgehend seiner oder ihrer Kontaktperson bei Pfizer melden, bevor weitere Schritte unternommen werden.

Bestechung im geschäftlichen Verkehr

Bestechung und Korruption kann auch in nicht öffentlich-rechtlichen Geschäftsbeziehungen auftreten. Die meisten Länder verfügen über Gesetze, die es verbieten, Geld oder Wertsachen als Gegenleistung für einen unlauteren Geschäftsvorteil anzubieten, zu versprechen, zu geben, einzufordern, zu erhalten, anzunehmen oder einer solchen Annahme zuzustimmen. Beispiele für ein solches verbotenes Verhalten sind unter anderem das Angebot unangemessener und teurer Geschenke, großzügige Bewirtung, Schmiergeldzahlungen oder Investitionsmöglichkeiten zur unlauteren Beeinflussung des Verkaufs von Waren oder Dienstleistungen. Mitarbeiter von Pfizer dürfen Bestechungszahlungen weder anbieten, zahlen noch erbitten; und wir erwarten von unseren Geschäftspartnern und denjenigen, die im Namen dieser Geschäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für Pfizer handeln, ebenfalls diese Grundsätze einzuhalten.

Grundsätze zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption für die Zusammenarbeit mit privat-rechtlichen Organisationen und Mitarbeitern von Pfizer

Geschäftspartner müssen in Bezug auf ihre Zusammenarbeit mit privat-rechtlichen Organisationen und Mitarbeitern von Pfizer die folgenden Grundsätze berücksichtigen und einhalten:

Geschäftspartner und diejenigen, die im Namen dieser Geschäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für Pfizer handeln, dürfen weder direkt noch indirekt eine korrupte Zahlung an eine Person leisten, anbieten oder genehmigen oder dieser sonstige Vorteile zukommen lassen, um diese Person daExamplezu zu bewegen, Pfizer einen unlauteren Geschäftsvorteil zu verschaffen.

Geschäftspartner und diejenigen, die im Namen dieser Geschäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für Pfizer handeln, dürfen weder direkt noch indirekt eine Zahlung oder einen sonstigen Vorteil als unlauteren Anreiz im Zusammenhang mit ihrer für Pfizer ausgeführten Geschäftstätigkeit erbitten, annehmen oder erhalten.

Mitarbeiter von Pfizer dürfen keine Geschenke, Dienstleistungen, Vergünstigungen, Unterhaltungsangebote oder sonstige Objekte von höherem Wert von Geschäftspartnern und denjenigen, die im Namen dieser Geschäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für Pfizer handeln, annehmen. Geschenke von geringfügigem Wert sind nur erlaubt, wenn diese unregelmäßig und bei entsprechender Gelegenheit erhalten werden.

Meldung mutmaßlicher oder tatsächlicher Verstöße

Es wird von Geschäftspartnern und denjenigen, die im Namen dieser Geschäftspartner im Rahmen dieser Zusammenarbeit mit Pfizer handeln erwartet, mögliche Verstöße gegen diese Anti-Korruptionsgrundsätze oder das Gesetz zu melden. Mögliche Verstöße können dem Pfizer-Ansprechpartner des Geschäftspartners oder per E-Mail der Compliance-Abteilung von Pfizer unter [email protected] oder per Telefon unter 1-21 27 33 30 26 gemeldet werden.
 

Gültigkeit
 

Diese Einkaufsbedingungen gelten ab 01.07.2015

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